In der heutigen Zeit verfügt fast jeder Haushalt in Deutschland über einen eigenen Hauswasseranschluss. Diejenigen, die keinen städtischen Wasseranschlussbesitzen, werden über ihren privaten Brunnen beliefert, der sich im Garten befindet. Bei älteren Häusern ist dies meist der Fall.
Aber was passiert, wenn der Anschlussnehmer kein Wassergeld an den örtlichen Versorger bezahlt?
Die Versorgung mit Wasser ist in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser “ (AVBWasserV) geregelt.
Im Paragraphen 33 (2) befindet sich die sogenannte „ Einstellung der Versorgung“ des Wassers bei Nichtzahlung. Dies bedeutet, werden Wassergelder nicht rechtzeitig oder gar nicht gezahlt, darf der Wassernetzbetreiber nach 2 – wöchiger Frist die Wasserversorgung einstellen. Dies bedeutet – kein Geld, keine Ware!
Um darauf zurückzukommen, ob Wasser ein Menschenrecht sein, ist folgendes auszuführen: Der Gesetzgeber gibt in der AVBWasserV klar vor, wie der Versorger bei Nichtzahlung handeln sollte. Diese klar ausgeführten Richtlinien stehen allerdings dem Menschenrecht entgegen. Fakt ist, das in Deutschland pro Jahr ca. 1,5 Millionen sperren durchgeführt werden. Viele dieser Sperren, werden innerhalb weniger Tage, aufgrund von Schuldentilgung wieder geöffnet. Aber mehrere Wohnungen und Häuser bleiben weiterhin ohne Wasserversorgung.
Bei drohender Sperrung, sollte der Betroffene sofort und unverzüglich mit dem Wasserversorger in Kontakt treten. Meist lösen sich die Probleme in einem persönlichen Gespräch und der Schuldner kann Zahlungsvereinbarungen treffen. Wenn man nichts tut verschlimmert sich die Situation.
Unser Fazit ist: Wasser ist kein Menschenrecht!