Menschenrechte sind Normen, die die Würde aller Menschen anerkennen und schützen. Die Menschenrechte bestimmen, wie die einzelnen Menschen in der Gesellschaft und miteinander leben, sowie ihr Verhältnis zum Staat und die Verpflichtungen, die der Staat ihnen gegenüber hat.
Menschenrechtsgesetze verpflichten die Regierungen, einige Dinge zu tun, und hindern sie daran, andere zu tun. Auch der Einzelne trägt Verantwortung: Wenn er seine Menschenrechte wahrnimmt, muss er die Rechte anderer respektieren. Keine Regierung, Gruppe oder einzelne Person hat das Recht, etwas zu tun, das die Rechte anderer verletzt.
Universalität und Unveräußerlichkeit
Menschenrechte sind universell und unveräußerlich. Alle Menschen überall auf der Welt haben Anspruch auf sie. Niemand kann sie freiwillig aufgeben. Auch können sie ihm oder ihr nicht von anderen weggenommen werden.
Unteilbarkeit
Menschenrechte sind unteilbar. Ob sie ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Natur sind, sie alle sind der Würde jeder menschlichen Person eigen. Folglich haben sie alle den gleichen Status als Rechte. So etwas wie ein “kleines” Recht gibt es nicht. Es gibt keine Hierarchie der Menschenrechte.
Interdependenz und Wechselbeziehung
Die Verwirklichung eines Rechts hängt oft ganz oder teilweise von der Verwirklichung anderer Rechte ab. Zum Beispiel kann die Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit von der Verwirklichung des Rechts auf Bildung oder des Rechts auf Information abhängen.
Gleichheit und Nichtdiskriminierung
Alle Menschen sind als menschliche Wesen und aufgrund der jedem Menschen innewohnenden Würde gleich. Alle Menschen haben Anspruch auf ihre Menschenrechte ohne jegliche Diskriminierung, wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Sprache, Religion, politische oder andere Überzeugungen, nationale oder soziale Herkunft, Behinderung, Eigentum, Geburt oder einen anderen Status, wie er von den Organen des Menschenrechtsvertrags erklärt wird.
Partizipation und Einbeziehung
Jeder Mensch und alle Völker haben das Recht auf aktive, freie und sinnvolle Teilnahme an der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, zu der die Menschenrechte und Grundfreiheiten verwirklicht werden können, sowie auf einen Beitrag zu dieser Entwicklung und auf die Freude daran.
Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit
Staaten und andere Pflichttragende müssen die in Menschenrechtsinstrumenten verankerten Rechtsnormen und -standards einhalten. Wenn sie dies nicht tun, haben die geschädigten Rechteinhaber das Recht, vor einem zuständigen Gericht oder einem anderen Schiedsrichter gemäß den gesetzlich vorgesehenen Regeln und Verfahren ein Verfahren zur angemessenen Wiedergutmachung einzuleiten.